Dekorationsbild: Kursleiterin mit Teilnehmern, Gebäude einer Volkshochschule
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:Jede/-r kann in die Lage kommen, dass er/sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls die Aufgaben seines täglichen Alltags nicht mehr oder nur noch teilweise selbst regeln kann. Vor so einer Situation hat jede/-r Angst und fragt sich: Wer entscheidet für mich? Habe ich überhaupt noch Einfluss auf mein Leben? Werden meine Wünsche und Vorstellungen noch beachtet? Erhalte ich z .B. ärztliche Behandlungen, obwohl ich das nicht will?
Bei den eigenen Vorstellungen wird oft vergessen, dass selbst die eigenen Angehörigen ohne eine ausdrückliche Bevollmächtigung nicht für einen handeln können, so dass bei Fehlen der Vollmacht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss.
In der Veranstaltung wird informiert, wie jede:r durch eine Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung für diese besondere Lebenssituation vorsorgen kann, um möglichst die Anordnung einer rechtlichen Betreuung zu vermeiden oder aber zumindest seine Vorstellungen und Wünsche zur Regelung der wichtigen Fragen so aufzuschreiben, dass diese von anderen Personen und auch vom Gericht beachtet werden müssen.
Dieser Kurs behandelt die Themen Eheschließung und Erbangelegenheiten im Kontext von Menschen mit Behinderungen.
Er vermittelt sensibles Wissen und praktische Informationen, um die spezifischen Bedürfnisse und Rechte dieser Personen zu berücksichtigen.

Die Teilnehmer/-innen erhalten praxisorientierte Handlungsempfehlungen für eine faire und angemessene Behandlung in diesen Angelegenheiten.

(Die tatsächliche Gestaltung und Dauer des Kurses kann je nach spezifischen Anforderungen und Bedürfnissen angepasst werden.)

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